70 Jahre Bundesgerichtshof

70 Jahre Bundesgerichtshof

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 gab es in Deutschland kein Oberstes Gericht mehr. An die Stelle des Reichsgerichts, das diese Funktion (vor allem im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit) seit 1879 im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik erfüllt hatte, traten in den einzelnen Besatzungszonen vorübergehend von den Alliierten gebildete Oberste Gerichtshöfe. Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und das Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe errichtet.