Die Abordnungspraxis der einzelnen Bundesländer ist unterschiedlich. Während teilweise die Abordnungsmöglichkeit landesweit ausgeschrieben wird, werden in anderen Bundesländern potentielle Kandidaten gezielt angesprochen. Wer an einer Abordnung interessiert ist, sollte in jedem Fall seine Behördenleitung ansprechen, welche nähere Auskünfte über die Gepflogenheiten des jeweiligen Bundeslandes geben kann.
Eine „Bewerbung“ direkt beim Bundesgerichtshof ist nicht möglich.
Wird ein Kandidat für potentiell geeignet erachtet, lädt ihn die Präsidentin des Bundesgerichtshofs für eine frei werdende Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zu einem Vorstellungsgespräch ein. Bei erfolgreichem Ausgang des Vorstellungsgesprächs wird ein Abordnungsersuchen an die jeweilige Landesjustizverwaltung gestellt, welches im Regelfall dann die Abordnung zum verabredeten Zeitpunkt erlässt.
Mit welchem zeitlichen Vorlauf das Vorstellungsgespräch stattfindet, ist unterschiedlich und hängt von der – sich ggf. kurzfristig ändernden – Bedarfssituation ab. Der Zeitraum zwischen Einladung zum Vorstellungsgespräch bis zum Beginn der Abordnung kann daher von wenigen Wochen bis zu einem Jahr reichen.