Ist eine Abordnung in Teilzeit möglich?

Ja. Ein Teil der Hiwis und Hiwas sind in Teilzeit tätig. Die konkrete Ausgestaltung ist eine Frage des Einzelfalls und bedarf der Absprache.

Bei weiteren Fragen zum Arbeiten in Teilzeit oder zu den Möglichkeiten der Heimarbeit – insbesondere vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit einer Abordnung an den Bundesgerichtshof mit familiären Verpflichtungen – stehen die für die Personalgewinnung zuständige Präsidialrichterin Dr. Desiree Dauber (praesidialrichter@bgh.bund.de; Telefon: 0721/1590), die Gleichstellungsbeauftragte beim Bundesgerichtshof Frau RinBGH Babette Pohl (gleichstellungsbeauftragte@bgh.bund.de; Telefon: 0721/1590) oder das Präsidium der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (praesident@bgh-hiwis.de) gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.