Die Aufgaben eines Hiwis sind vielfältig und es gibt große Unterschiede zwischen den Arbeitsweisen im Zivil- und Strafbereich, aber auch zwischen einzelnen Senaten. Die nachfolgenden Ausführungen bieten daher nur eine grobe Orientierung.
Abordnung an einen Zivilsenat:
In den Zivilsenaten besteht die Hauptaufgabe in der Abfassung von Voten, Urteils- oder Beschlussentwürfen und damit in der schriftlichen Vorbereitung der Senatsentscheidungen. Oftmals werden den Hiwis dabei Verfahren zugeteilt, die besondere Schwierigkeiten oder komplexe Rechtsfragen enthalten, die dann von dem Hiwi aufbereitet werden. Im Regelfall bearbeitet ein Hiwi nur ein (komplexeres) Verfahren und erhält die für eine vertiefte Recherche und Bearbeitung erforderliche Zeit. Zur Tätigkeit der Zivilhiwis gehört zudem im unterschiedlichen Umfang die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen oder Senatsberatungen.
Abordnung an einen Strafsenat:
In den Strafsenaten besteht die Hauptaufgabe der wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Vorbereitung und Vorstellung eines ihnen zugewiesenen Falls im Rahmen der Beratung sowie der Abfassung von Vorvoten, Urteils- oder Beschlussentwürfen. In der Regel trägt der Hiwi den Fall zusammen mit dem Berichterstatter mündlich in der Beratung vor und macht einen Entscheidungsvorschlag. Hinzu kommt die Teilnahme an den Senatssitzungen.