Für wen arbeite ich als Hiwi am Bundesgerichtshof?

Als Hiwi am Bundesgerichtshof wird man einem Spruchkörper – also einem Zivil-, Straf- oder Spezialsenat – zugewiesen, nicht einer Bundesrichterin oder einem Bundesrichter persönlich. Die konkrete Arbeitszuweisung erfolgt durch den Senatsvorsitzenden. Nach Zuweisung eines Verfahrens durch den Senatsvorsitzenden erfolgt die inhaltliche Abstimmung dann in erster Linie mit dem jeweiligen Berichterstatter. Über die Dauer der Abordnung arbeiten die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daher für verschiedene Berichterstatter.

Die Hiwis bleiben in der Regel über die gesamte Abordnungsdauer demselben Senat zugewiesen. Hiermit unterscheidet sich die Abordnung an den Bundesgerichtshof von einer Abordnung beispielsweise an das Bundesarbeitsgericht, bei welchem im Laufe der Abordnung eine Tätigkeit bei mindestens zwei unterschiedlichen Senaten vorgesehen ist.