Wer kann Hiwi am Bundesgerichtshof werden?

Eine Abordnung an den Bundesgerichtshof steht vor allem Volljuristen aus dem höheren Dienst der Bundesländer offen. Ganz überwiegend handelt es sich um Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus den Landesjustizen. Vorausgesetzt wird in jedem Fall eine mehrjährige Berufserfahrung als Richter/Richterin oder Staatsanwalt/Staatsanwältin.

Eine Stelle als Hiwa/Hiwi ist sehr begehrt. Die Tätigkeit erfordert zudem eine vertiefte, hohen fachlichen Anforderungen und praktischen Erfordernissen gleichermaßen gerecht werdende Verfahrensbearbeitung. Voraussetzung für eine Abordnung sind daher regelmäßig überdurchschnittlich gute Ergebnisse in den juristischen Staatsprüfungen sowie entsprechende dienstliche Beurteilungen. Besondere Vorkenntnisse einer bestimmten Rechtsmaterie sind nicht erforderlich. Interessenten sollten aber in der Regel eine mindestens vier- bis fünfjährige Berufserfahrung mitbringen.